Seit dem 01.01.2023 gilt ein neuer Absatz 3 in §12 des UStG, nach dem Solarmodule sowie die wesentlichen Teile, die zum Betrieb einer Solaranlage nötig sind, von der Umsatzsteuer befreit oder besser mit dem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent belegt werden.
Es hat sich zum Anfang des Jahres 2023 dann sehr schnell herausgestellt, dass das Gesetz "erklärungsbedürftig" bzw. vielleicht besser "klar zu interpretieren" sein muss. Daher gibt es eine Auslegungsvorschrift des BMF vom 14.02.2023, die zu mehr Klarheit führen sollte (Details hier).
Wichtig ist in dieser Auslegungsvorschrift die die Ergänzung des Abschnitt 12.18 und die darin enthaltene Aufzählung von den Nebenleistungen, die ebenfalls von der MWSt. befreit sind:
Im Klartext heisst das, wenn Sie sich von uns eine Anlage aufbauen lassen, so ist das komplette Paket ohne Umsatzsteuer. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir stellen Ihnen entsprechend auch nur eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Haben wir Ihr Interesse geweckt.